Verrechnung von Standard­leistungen:

Als Wahlärztin bin ich eine niedergelassene Ärztin, habe jedoch keinen Vertrag mit den gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherungen. Daher können Leistungen auch nicht direkt mit diesen abgerechnet werden. Für alle Leistungen, die ich im Rahmen Ihrer Behandlung als Wahlärztin erbringe, stelle ich Ihnen ein Honorarnote. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der erbrachten Leistung. Nach der Begleichung Ihrer Rechnung vor Ort – Bar oder mit Bankomatkarte  – erhalten Sie die Honorarnote und können diese direkt an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Ihre Krankenkasse wird Ihnen 50-80% des Kassentarifs rückerstatten (dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Wahlarzttarif). Falls Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, werden von dieser meist die restlichen Kosten zur Gänze übernommen.

Tarife:

Internistisch-rheumatologische Erstbegutachtung inkl. ausführlicher Anamneseerhebung, klinischer Untersuchung und Befundbericht: 180,-
Jede weitere Ordination: 150,-
Elektrokardiogramm (EKG): 50,-
Lungenfunktionstest (Spirometrie): 50,-
Operationsfreigabe (inkl. EKG): 180,-
Blutabnahme: 30,-
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